nichtige Gemeinderatsbeschlüsse

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tobias__21
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nichtige Gemeinderatsbeschlüsse

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

nichtige Beschlüsse des Gemeinderats sind ja quasi nicht existent und nicht zu befolgen. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann diese aber trotzdem beanstanden, oder? Wenn der Gemeinderat den Beschluss dann nicht aufhebt, kommt dann eine Ersatzvornahme der Rechtsaufsichtsbehörde hinsichtlich eines nichtigen Beschlusses in Betracht? Müsste gehen, oder? Ich habe irgendwas im Hinterkopf, dass man bei nichtigen Beschlüssen irgendwie anders vorgehen muss, kann mich aber auch täuschen. In letzter Konsequenz muss doch das LRA den nichtigen Beschluss des Gemeinderats auch aufheben können, wenn die nicht auf die Beanstandung reagieren. Das ist ja ähnlich wie bei nichtigen Verwaltungsakten. Auch wenn der Beschluss nicht zu befolgen ist entfaltet er ja doch einen gewissen Schein.

Ach, und noch eine Frage: self executing Beschlüsse des Gemeinderats kann man als VAe ansehen, oder? Normalerweise vollzieht ja der Bürgermeister die Beschlüsse, was dann der VA wäre. Wenn man diesen Vollzugsakt aber nicht braucht ist der Beschluss selbst der VA, oder? Bspw. eine Straßenumbenennung. Wobei das ganz korrekt gesprochen wohl eine sachbezogene Allgemeinverfügung wäre.

Und noch eine: Kann ich auf Beschlüsse, die erst noch vom Bürgermeister vollzogen werden müssen, die Regelungen aus dem LVwVfG bzgl. der Nichtigkeit etc. anwenden? Direkt, oder analog?

Ich hab das alles mal gelernt....Echt ein ewiger Kampf gegen das Vergessen :D
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Zonder
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Re: nichtige Gemeinderatsbeschlüsse

Beitrag von Zonder »

Es kommt darauf an, was genau es für Beschlüsse sind und was damit "verursacht" wird. In der Regel sind GR-Beschlüsse grundsätzlich erst einmal willensbildende Erklärungen (oft auch politischer Natur), die - um tatsächlich Auswirkungen zu haben - in irgendeiner Weise umgesetzt werden müssten.

Leider fällt mir spontan kein Beispiel für deine self-executing Beschlüsse ein, kannst du da eines nennen? Soweit ich weiß, vollzieht der Bürgermeister selten etwas selbst, das macht eher der Verwaltungsunterbau - der BGM setzt höchstens sein Servus unter den Schrieb... :D

So ist beispielsweise der Beschluss einer Satzung noch nicht das Ende vom Lied, sondern diese muss erst einmal ausgefertigt und bekanntgemacht werden. Wenn eine Satzung (aus welchen Gründen auch immer) nichtig ist, so ist sie aufgrund der Rechtsscheinswirkung mit einem actus contrarius (=Aufhebungssatzung) aufzuheben. Sollten andere Akte der Gemeinde eine entsprechende Regelungswirkung nach außen entfalten, sind auch diese aufzuheben aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Es kommt also weniger auf den konkreten Beschluss an, sondern das, was "am Ende rauskommt". Das kann das LRA auf Rechtmäßigkeit überprüfen und bei Rechtswidrigkeit beanstanden, sollte aber vor der Beanstandung anhören, da diese (in BY) bereits ein VA mit Eingriffscharakter ist. Die Eskalationsleiter würde aber entsprechend weiterlaufen bis zur Ersatzvornahme (natürlich jedes Mal mit vorgeschalteter Anhörung).

Ansonsten läuft (zumindest in BY) sämtliches Handeln der Gemeinde(-verwaltung) über das das BayVwVfG bzw. VwZVG. Direkt.
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Tobias__21
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Re: nichtige Gemeinderatsbeschlüsse

Beitrag von Tobias__21 »

Danke Dir. Das entspricht meiner Einschätzung. Self executing wäre wohl bspw. eine Straßenumbenennung. Andere Bsp. fallen mir gerade auch nicht ein.
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