illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tobias__21
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illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

auf gemeindlichem Grund hat ein "Bauherr" ein formell und materiell illegales Bauwerk aufgestellt. Das LRA hat den Bürgermeister schon angeschrieben+angehört. Er soll das Bauwerk entfernen lassen. Der Bürgermeister weigert sich. Das LRA fragt, was es nun tun kann. Es soll auch ein Vorgehen gegen die Gemeinde geprüft werden (Aufsichtsmaßnahmen). Zuständigkeit für Baurecht liegt beim LRA.

Meine Idee:

- direkt gegen den Bauherrn mit bauordnungsrechtlichen Mittel vorgehen.

Wie man die Gemeinde ins Boot holen kann, weiß ich nicht so recht. Die sind ja schon nicht zuständig fürs Baurecht. Man könnte noch an irgendwelche Sachen aus der StVO oder dem StrG denken, da das Bauwerk bei einer Straße steht. Aber da passt alles nichts. Es bleibt doch nur allgemeines Polizeirecht für die Gemeinde übrig um gegen den Bauherrn vorzugehen. Das geht doch in diesem Fall nicht, da das Bauordnungsrecht spezielleres Gefahrenabwehrrecht ist. Wie soll also das LRA gegen den Bürgermeister vorgehen, wenn der schon gar nicht zuständig ist? :-k Ich hab schon darüber nachgedacht, ob es hier um die Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern gehen soll. Aber das passt doch auch nicht...
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sai
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von sai »

Tobias__21 hat geschrieben:
Wie man die Gemeinde ins Boot holen kann, weiß ich nicht so recht. Die sind ja schon nicht zuständig fürs Baurecht.
Zumindest kreisfreie und große kreisangehörige Städte sind doch regelmäßig untere Bauaufsichtsbehörden?
Tobias__21
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Tobias__21 »

Wie gesagt: In meinem Fall hat die Gemeinde keinerlei baurechtliche Zuständigkeit. Die liegt beim LRA
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Gelöschter Nutzer

Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn das LRA zuständige Bauaufsichtsbehörde ist, was spielt die Gemeinde dann überhaupt für eine Rolle bzgl. einem illegalen Bauwerk?
Honigkuchenpferd
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich glaube schon, dass es da um die Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern geht. Da es um Sonderordnungsrecht geht, können hier im Ergebnis wohl auch Verfügungen an die Gemeinde gerichtet werden (ohne den Umweg über Aufsichtsmaßnahmen gehen zu müssen). Problematisch ist dann weiter, ob sie diesen nachkommen kann oder entgegenstehende Rechte Dritte bestehen, über die man wiederum nur mit einer bauordnungsrechtlichen Verfügung an den "Bauherrn" hinwegkommen würde, für die auch das LRA zuständig wäre.
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Tobias__21 »

Wenn das LRA will, dass der Bürgermeister gegen das Bauwerk vorgeht, braucht der Bürgermeister doch erstmal eine EGL um gegen den Bauherrn vorzugehen. Meines Erachtens hat er die nicht. Das LRA muss sich selbst darum kümmern, dass das Bauwerk wegkommt und den Bauherrn anschreiben. Ich sehe da nicht wie man den Bürgermeister seitens des LRA in die Pflicht nehmen könnte.

Aber kann das so einfach sein, in der Klausur? Der Sache nach geht es um versch. Aufsichtsmaßnahmen. Es ist noch mehr zu prüfen. Eine Aufischtsmaßnahme würde durchgehen. Die Sache mit dem Bauwerk geht m.E. nicht, hier muss das LRA selbst an den Bauherrn ran. Kann einfach nur das gemeint sein, dass man dem Landrat als Dezernent empfehlen sollte den BM in Ruhe zu lassen und selbst gegen den Bauherrn tätig zu werden? Mir kommt das aber etwas zu billig vor und ich habe die Befürchtung etwas zu übersehen, zumal der Landrat dem Bürgermeister schon geschrieben hat (Anhörung).
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Freitag 15. Dezember 2017, 18:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Du hast doch oben geschrieben, der Bürgermeister solle das Gebäude "entfernen lassen". Das kann er - als rein tatsächlichen Vorgang - durch Abriss genauso bewerkstelligen wie jeder Private. Ggf braucht man aber eine Verfügung, um die entgegenstehenden Rechte des "Bauherrn" zu überwinden - genauso wie bei jedem Privaten.

In deiner Konstellation ist die Gemeinde dem Grunde nach zumindest Zustandsstörerin, weil sich die baurechtswidrige Anlage auf ihrem Grund befindet.
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, aber diese Verfügung gegen den Dritten muss doch vom LRA selbst kommen. Was soll es da für einen Sinn machen über den Bürgermeister zu gehen? Dann können sie gleich selbst gegen den Dritten vorgehen und ggf. gegen ihn vollstrecken.
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich kenne ja den Sachverhalt nicht. Ob das der sinnvollste Weg ist, ist auch gar nicht die Frage. Möglicherweise ist die Gemeinde zB besser greifbar als der Bauherr. In sonstigen Konstellationen kommt es jedenfalls immer wieder vor, dass der Eigentümer des Grundstücks als Zustandsstörer (vorrangig) in Anspruch genommen wird, obwohl es mit demjenigen, der die Anlage errichtet hat, auch einen Verhaltensstörer gibt, der in Anspruch genommen werden könnte. Das mag dann allgemein allenfalls ein Problem des Störerauswahlermessens sein.
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Tobias__21 »

Der SV ist ganz einfach: LRA bekommt von dem Bauwerk mit, kennt den Dritten, stänkert aber den BM an, der sich querstellt.

Das kann doch so nicht funktionieren. Wenn der BM von mir wollte, dass ich meine Hütte abreisse, muss ja irgendeine Verfügung von ihm kommen. Entweder er gibt mir den Abriss auf, oder er sagt: Ich reiss die Hütte ab, du duldest. Beides würde ich direkt anfechten, da er dafür schon gar nicht zuständig ist. Zuständig ist das LRA. Dann müssen gefälligst doch auch die an mich herantreten. Ich hab auch schon überlegt, ob das eine Art Bevollmächtigung vom LRA ist, dass der BM für sie tätig wird. Aber auch das kann mE nicht so einfach funktionieren. Es hat ja seinen Sinn, dass die Zuständigkeit beim LRA und damit beim Land liegt. So einfach kann sich doch eine Behörde ihrer Zuständigkeit nicht entledigen.
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Bejaht man eine Polizeipflichtigkeit der Gemeinde, geht das natürlich. Das Landratsamt gibt der Gemeinde auf, das Bauwerk zu beseitigen, und verpflichtet den Dritten, das zu dulden. Dann hat die Gemeinde das Bauwerk abzureißen, und das ist auch völlig legal. Ohne Duldungsverfügung kann nach der Praxis der hM lediglich ein Vollstreckungshindernis vorliegen.

Abgesehen davon dürfte die Gemeinde auch schon deshalb rechtswidrig handeln, weil sie ihrerseits von vornherein alle Möglichkeiten nutzen müsste, auch zivilrechtlich (!) gegen das illegale Bauwerk vorzugehen, das auf ihrem Grund steht (so dass sie dafür eben als Zustandsstörerin verantwortlich ist).

Der Weg mag kompliziert sein, aber wenn man die Polizeipflichtigkeit bejaht, geht das prinzipiell. Es kann ja dafür auch (mehr oder weniger) gute Gründe geben: Die Gemeinde hat das alles sehenden Auges hingenommen, der Dritte ist nur schwer greifbar und könnte die Kosten nicht tragen usw.
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Tobias__21 »

Ahhhhhh, ich habe heute echt ne lange Leitung. Das Bauwerk steht ja auf dem Grund der Gemeinde. Die ist Eigentümerin des Grundstücks und dafür verantwortlich. Der Fall würde evtl. anders liegen, wenn das Ding auf dem Grund und Boden des Dritten stehen würde. Jetzt hats Klick gemacht.

Ich weiss, darauf hattest Du vorhin schon hingewiesen. Ich brauch heute wohl etwas länger :D :D
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Eben, und so fügt sich das wahrscheinlich auch mit den Aufsichtsmaßnahmen. Selbst wenn man eine formelle Polizeipflichtigkeit ablehnt (so dass eine Verpflichtung durch Bauordnungsverfügung nicht möglich wäre), wäre die Gemeinde ja in jedem Fall noch immer materiell polizeipflichtig. Dann ist es schon hochproblematisch, ein illegales Bauwerk auf ihrem Grund gewissermaßen zu dulden. Zumindest bei größeren Verstößen dürfte es schlicht und ergreifend rechtswidrig sein.
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Tobias__21 »

Es stellt sich ja auch schon die Frage, wer da eigentlich die Baugenehmigung braucht. Der Dritte, oder die Gemeinde als Grundstückseigentümerin. Das Ding um das es geht, ist nicht fest mit dem Erdboden verbunden, man kann es bewegen und auch ohne Probleme vom Grundstück wegbringen ohne es zu zerstören.

Da muss ich mal noch schauen, wie und was :) Aber Danke, das war echt ne schwere Geburt :D
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Re: illegales Bauwerk LRA -> Gemeinde

Beitrag von Tobias__21 »

Noch ne Frage:

Dem LRA bleibt gegen die Gemeinde ein Vorgehen nach Bauordnungsrecht. Hierbei handelt sie als Baurechtsbehörde. Also ganz normal eine Beseitigungsverfügung als untere Verwaltungsbehörde gegen die Gemeinde.

Kann sich dann auch im Nachgang, wenn die Gemeinde nicht nachkommt, aufsichtsrechtlich vorgehen. Bspw. im Wege der Ersatzvornahme? Das LRA ist in meinem Fall auch gleichzeitig Aufsichtsbehörde. Müsste eigentlich gehen, oder? Das ist ja in diesem Fall nichts anderes wie eine Verwaltungsvollstreckung gegenüber Privaten. Die Behörde erlässt VA gegen einen Privaten, der rührt sich nicht, sie vollstreckt ihren eigenen VA. Oder muss ich hier nochmal sauber zwischen einer etwaigen Vollstreckung und einer Aufsichtsmaßnahme differenzieren? Wenn ich sage, dass ich sie aufsichtsrechtlich vorgehen kann, ist das ja faktisch nichts anderes als eine Vollstreckung gegen einen anderen Hoheitsträger (das könnte evtl. problematisch sein).
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