Prüfung Sekundärrecht an Grundfreiheiten durch EuGH

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tibor
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Prüfung Sekundärrecht an Grundfreiheiten durch EuGH

Beitrag von Tibor »

Servus!

Die meisten Entscheidungen des EuGH betreffen ja - als heimlicher Motor der Integration - die Prüfung nationalen Rechts. Adhoc habe ich aber keine Entscheidung des EuGH ausfindig machen können - ggf stell ich mich bei der Suche auf Curia auch zu doof an -, in der der EuGH Sekundärrecht (insb eine EU-RL) unmittelbar an Grundfreiheiten prüft. Bei RL ist das ja auch unwahrscheinlich, weil es immer den nationalen Umsetzungsakt gibt; aber auch dort könnte man ja inzident prüfen, ob überhaupt das Sekundärrecht so umgesetzt werden kann.

Hat irgendjemand eine Idee für ein Rechtsgebiet, indem der EuGH dies mal gemacht hat?

Grüße
Tibor
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Schnitte
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Re: Prüfung Sekundärrecht an Grundfreiheiten durch EuGH

Beitrag von Schnitte »

Eine echte Prüfung des Sekundärrechts an Hand der Grundfreiheiten wäre mir auch nicht bekannt. Es gibt vereinzelt Fälle, in denen der EuGH so etwas andeutet (z.B. Kieffer und Thill, Rdnr. 27 m.w.N.), aber einen Fall, wo tatsächlich mal eine echte Prüfung vorgenommen worden wäre oder gar ein Sekundärrechtsakt wegen Verstoßes gegen Grundfreiheiten aufgehoben worden wäre, habe ich noch nie gesehen. Was häufiger mal vorkommt, ist, dass der EuGH eine grundfreiheitenkonforme Auslegung von Sekundärrecht vorgenommen hat, d.h. Sekundärrecht so ausgelegt hat, dass die Grundfreiheiten voll zur Geltung kommen (z.B. Delhaize, Rdnr. 26). Ansonsten ist der Ansatz der, dass Sekundärrecht die Grundfreiheiten konkretisiert, aber nicht beschränkt.

Und hier noch Litertaur zum Thema: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9 ... freiheiten
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Tibor
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Re: Prüfung Sekundärrecht an Grundfreiheiten durch EuGH

Beitrag von Tibor »

Ah, super. Das bestätigt erstmal meine Vermutung. Vielen Dank für die Quellennachweise.
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