Anbau

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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UlyssesM
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Anbau

Beitrag von UlyssesM »

Nun, ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Folgende in diese Sparte gehört :-)
Unser Haus steht an der Grundstücksgrenze, das Nachbarhaus etwa 5 m entfernt. Nun hat der Nachbar von seinem Haus zu unserem eine Holzterrasse gezogen, ohne jeden Abstand einzuhalten bis exakt an unsere Hauswand, mit dem üblichen leichten Gefälle, so dass nun bei Regen das Wasser an unsere Wand klatscht und - mangels Abluss - sich dort auch staut. Die Holzterrasse steht etwas erhöht, und um sich den Unterbau teilweise zu ersparen, hat der Nachbar an unserer Hauswand einen Balken waagrecht verdübelt und hierauf im 90Grad-Winkel die Terrassendielen gelegt.
Nun wird natürlich die Wand immer wieder nass und wir haben in dem dahinterliegenden Zimmer bis in den Keller
bereits erhöhte Mauerfeuchtigkeit gemessen. Auf die Dauer wird das Mauerwerk dadurch wohl zerstört.
Das Bauamt der Stadt Augsburg hat diesen "Anbau" nicht bemängelt, er verstösst nicht gegen die Bauvorschriften, es ginge um Privatrechtliches.

Darüberhinaus hat er vor die Terrasse eine Mauer gesetzt, ebenfalls bis an unsere Hauswand, so dass wir an die Hauswand selbst nicht mehr heran können, auch nicht mehr versorgen, renovieren etc.

Auf das Ersuchen, mit der Terrasse und der Mauer einen Abstand von 50 cm zur Wand hin einzuhalten hat der Nachbar nach längeren Auseinandersetzungen bis heute nicht reagiert, so dass ich ihn wohl verklagen muss.

Woraus leite ich meinen Rechtsanspruch ab? Wie sind die Chancen hier Recht zu bekommen? Geht Klage vor dem AG? Oder LG ?

Ich bedanke mich im voraus für jede hilfreiche Antwort,
Kurt
(PS: ich würde ja hier gerne eine Skizze einstellen, aber das geht nicht)
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Tibor
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Re: Anbau

Beitrag von Tibor »

UlyssesM hat geschrieben:Nun, ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Folgende in diese Sparte gehört :-)
Unser Haus
... so dass ich ihn wohl verklagen muss.

Woraus leite ich meinen Rechtsanspruch ab? Wie sind die Chancen hier Recht zu bekommen? Geht Klage vor dem AG? Oder LG ?

Ich bedanke mich im voraus für jede hilfreiche Antwort,
Kurt
(PS: ich würde ja hier gerne eine Skizze einstellen, aber das geht nicht)
Kurt, du bist hier völlig falsch, denn in diesem Forum gibt es keine Rechtsberatung. Suche dir einen Rechtsanwalt, der sich mit privatem Baurecht auskennt, der wird dir deine ganzen Fragen beantworten und sich auch über Skizzen und Fotos freuen.

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