Nacktbilder
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: Mittwoch 27. Dezember 2017, 15:53
- Ausbildungslevel: Anderes
Nacktbilder
hallo,
angenommen person a hat von person b über whats app nacktfotos erhalten und diese bilder an einen bekannten im rahmen eines gespräches über frauen an person c über facebook geschickt, person a wollte damit person b auf keinen fall schaden und person a war nicht bewusst dass er diese bilder nicht weiterleiten darf da er in der annahme war das freiwillig verschickte bilder nicht irgendwelchen urheberbegrenzungen unterliegen, auf diesen bildern sind einmal die brüste und einmal das geschlechtsteil zu sehen, ohne gesicht, person a hat aber 5 bilder geschickt wovon auf einem der angezogene körper mit gesicht ist, person a war schon 5 monate im gefängniss wegen sachbeschädigungs und diebstahl delikte (2016) person a ist nicht auf bewehrung, person a hat sich bei person b schon entschuldigt (gestanden per whats app) weil person a es im nachhinein selbst total scheisse findet, person a würde auch einem täter/opfer ausgleich zustimmen wenn es zur polizeilichen vernehmung kommt, person b hat bei einem treffen der person a auch "penisbildchen" und leute gezeigt die ihr geschickt wurden und meinte daraufhin als person a sagte, "ich will das nicht sehen stell dir vor ich mache das mit deinen bildern" und person b antwortete "na und stört mich nicht kannste doch machen" zählt das als zustimmung oder zählt mündlich nicht? und wie wäre es wenn es nur ein screenshot der bilder war? und wie soll bzw. könnte man es beweisen das es ein screenshot also eine kopie war und nicht das original? wurde ja über facebook gesendet. was erwartet person a wenn es vor gericht geht, also wie sind da die urteile? knast? ja person a weiss das man sowas nicht macht und findet sich selbst scheisse dafür! sollte person a sich wenn es soweit kommt einen anwalt nehmen oder wird der anwalt da nicht viel machen können? achso person b ist ü30.
angenommen person a hat von person b über whats app nacktfotos erhalten und diese bilder an einen bekannten im rahmen eines gespräches über frauen an person c über facebook geschickt, person a wollte damit person b auf keinen fall schaden und person a war nicht bewusst dass er diese bilder nicht weiterleiten darf da er in der annahme war das freiwillig verschickte bilder nicht irgendwelchen urheberbegrenzungen unterliegen, auf diesen bildern sind einmal die brüste und einmal das geschlechtsteil zu sehen, ohne gesicht, person a hat aber 5 bilder geschickt wovon auf einem der angezogene körper mit gesicht ist, person a war schon 5 monate im gefängniss wegen sachbeschädigungs und diebstahl delikte (2016) person a ist nicht auf bewehrung, person a hat sich bei person b schon entschuldigt (gestanden per whats app) weil person a es im nachhinein selbst total scheisse findet, person a würde auch einem täter/opfer ausgleich zustimmen wenn es zur polizeilichen vernehmung kommt, person b hat bei einem treffen der person a auch "penisbildchen" und leute gezeigt die ihr geschickt wurden und meinte daraufhin als person a sagte, "ich will das nicht sehen stell dir vor ich mache das mit deinen bildern" und person b antwortete "na und stört mich nicht kannste doch machen" zählt das als zustimmung oder zählt mündlich nicht? und wie wäre es wenn es nur ein screenshot der bilder war? und wie soll bzw. könnte man es beweisen das es ein screenshot also eine kopie war und nicht das original? wurde ja über facebook gesendet. was erwartet person a wenn es vor gericht geht, also wie sind da die urteile? knast? ja person a weiss das man sowas nicht macht und findet sich selbst scheisse dafür! sollte person a sich wenn es soweit kommt einen anwalt nehmen oder wird der anwalt da nicht viel machen können? achso person b ist ü30.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Nacktbilder
War Person B wenigstens hübsch?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Nacktbilder
§ 201a StGB ist bekannt?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Nacktbilder
Ist der nicht teleologisch zu reduzieren, soweit die Person unattraktiv ist?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Nacktbilder
Jap, aber wenn man Bilder von unattraktiven Personen verschickt ist man im Bereich der §§ 223ff. StGB zu Lasten des Empfängers. Von daher wird man entweder den ein oder anderen Tod sterben müssenTibor hat geschrieben:Ist der nicht teleologisch zu reduzieren, soweit die Person unattraktiv ist?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Nacktbilder
Stimmt, dass dürfte dann allerdings fast § 224 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. StGB und im schlimmsten Fall sogar § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB werden!
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Nacktbilder
Jap, je nachdem. Der Täter hat das Opfer so zu nehmen, wie er es vorfindet.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5287
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Nacktbilder
Öffentliches Recht wäre es aber nur bei öffentlichen Bildern, oder?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Nacktbilder
Strafrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5287
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Nacktbilder
Richtig. Ich werde das zukünftig bei der Forenauswahl berücksichtigen.Tibor hat geschrieben:Strafrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8347
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Nacktbilder
Bestimmt nur deswegen... Und sicherlich Ersttäter gewesen!dooferesel hat geschrieben:person a war schon 5 monate im gefängniss wegen sachbeschädigungs und diebstahl delikte (2016)
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3992
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Nacktbilder
Dieser Teil des SV ist meines Erachtens mit der von Tibor aufgeworfenen Frage bislang nur unzureichend berücksichtigt.dooferesel hat geschrieben:achso person b ist ü30.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5287
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Nacktbilder
Ist das hohe Alter nicht nur strafzumessungsrelevant?Schnitte hat geschrieben:Dieser Teil des SV ist meines Erachtens mit der von Tibor aufgeworfenen Frage bislang nur unzureichend berücksichtigt.dooferesel hat geschrieben:achso person b ist ü30.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Nacktbilder
Bei ü30 ist das ganz klar § 226 Abs 2 StGB!
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Power User
- Beiträge: 461
- Registriert: Montag 10. Juli 2017, 14:08
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Nacktbilder
"Nur mal angenommen..."
Es folgt der ausdifferenzierteste Fall der Welt, den nicht mal meine Mandanten so sauber schildern könnten.
Es folgt der ausdifferenzierteste Fall der Welt, den nicht mal meine Mandanten so sauber schildern könnten.