Guten Abend,
ich habe eine kurze Frage zur Beteiligtenfähigkeit. Im Fall ergeht ein Bescheid an den Ortsverband einer Partei. Klage gegen den Bescheid erhebt der Verbandsvorsitzende. Stelle ich in der Beteiligtenfähigkeit jetzt auf den Ortsverband oder auf den Vorsitzenden als natürliche Person ab?
Vielen Dank!
Beteiligtenfähigkeit - auf wen stelle ich ab?
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Re: Beteiligtenfähigkeit - auf wen stelle ich ab?
Der Ortsverband dürfte unter § 61 Nr. 2 VwGO fallen. Der Verbandsvorsitzende dürfte unter § 62 Abs. 3 VwGO fallen. Also stellst Du auf den Ortsverband ab.
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Re: Beteiligtenfähigkeit - auf wen stelle ich ab?
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort! :-)