besonderes verwalt. bayern

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Seb
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besonderes verwalt. bayern

Beitrag von Seb »

Servus,

irgendwie stecke ich in der Sackgasse bzgl meiner Examensvorbereitung.
Ich vergesse leider viel zu viel und muss gefühlt alle paar Wochen ein Rechtsgebiet wiederholen. So geht es mir jetzt zb aktuell mit dem besonderen Verwaltungsrecht.
Und hier liegt der Hase nun auch begraben. Es gibt irgendwie wenig Auswahl bzgl der genannten Rechtsgebiete. Ich bin kein Fan von großen Lehrbücher. Mit den Juriq Skripten im besonderen Landesrecht konnte ich sehr gut arbeiten und halbwegs passable Noten im Studium schreiben können. Habe aber "Angst" dass diese zu dünn sind.

Hat hier irgendjemand ein Geheimtipp für PoR, Kommunalrecht als auch Baurecht? Ich finde das "öffentliche Recht in Bayern" von Heckmann und Co. zwar brauchbar aber irgendwie dann doch sehr trocken. Wenn ich die Juriq Reihe mit dem Buch vergleiche komme ich vom Umfang auf +-0 raus.

Wenn da nicht die Bedenken bzgl des Anspruchs für das Examen wären ... ](*,)
Gelöschter Nutzer

Re: besonderes verwalt. bayern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe Besonderes VR mit dem genannten von Manssen/Heckmann gelernt, fand es auch durchaus lesbar.

Trocken, klar, aber gibt es ein juristisches Lehrbuch, dass nicht trocken ist?

Ansonsten habe ich Baurecht parallel noch mit dem Skript von Manssen gelernt, ist (wie zu erwarten) kein großer Unterschied zum Buch, aber vielleicht doch noch ein Tick klausurbezogener und didaktisch sinnvoller aufgebaut. Also jedenfalls empfehlenswert mMn.


Ansonsten hilft es zur Verinnerlichung des Stoffes, ihn sich systematisch zu unterglieder, z.B. nach Klagesituationen im Baurecht:

- Verpflichtungsklagegegen Nicht-Erteilung der Baugenehmigung durch Bauherrn

- Anfechtung der erteilten Baugenehmigung durch Nachbarn

- Anfechtung baupolizeilicher Maßnahme

- Verpflichtungsklage auf baupol Maßnahme durch Nachbarn

- Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

Also gerade mal fünf Klagesituationen insgesamt, jede für sich ist überschaubar und damit ist auch das Rechtsgebiet als Ganzes überschaubar.
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