Stadt Köln vergibt Schulbauten an Totalunternehmer-zulässig?
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Stadt Köln vergibt Schulbauten an Totalunternehmer-zulässig?
Die Stadt Köln vergibt mehrere Schulneubauten und Genralinstandsetzungsmaßnahmen an Kumulativleistungsträger, Totalunternehmer und Generlaunternehmer. Die Gesamtlosvergabe wird mit "Dringlichkeit" begründet - kann das zulässig sein ? Eher nicht oder?
- Tibor
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Re: Stadt Köln vergibt Schulbauten an Totalunternehmer-zuläs
Fangen wir doch vorn an: Wer will was von wem woraus?
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Re: Stadt Köln vergibt Schulbauten an Totalunternehmer-zuläs
Auf §§ 97-184 GWB, auf § 2 VgV und auf VOB/A wird hingewiesen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Stadt Köln vergibt Schulbauten an Totalunternehmer-zuläs
Na auf die Diskussion bin ich jetzt mal gespannt.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988