RM eines Kostenbescheid nach Öffnen der Tür PolizeiR

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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TheStriker2104
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RM eines Kostenbescheid nach Öffnen der Tür PolizeiR

Beitrag von TheStriker2104 »

Hallo,
ich schreibe derzeit eine Hausarbeit in der Übung f.F. im ÖffR. Die HA hat ihren Schwerpunkt im Polizeirecht in Sachsen.

Im Sachverhalt geht es darum, dass der Eigentümer E von einem sprachgesteuerten Gerät in den Urlaub fährt und das Gerät in seiner Wohnung lässt. Später macht sich das Gerät selbstständig und spielt für kurze Zeit einen Krimi ab, wo eine Frau laut schreit. Die Nachbarn befürchten etwas schlimmes in der Wohnung des E und alamieren die Polizei. Als die Polizei eintrifft, hören sie nur noch leise Stimmen aus der Wohnung von E, gehen aber von einer verletzten oder immer noch bedrohten Frau aus. Die Polizei ruft: "Öffnen Sie die Tür". Da E aber nicht anwesend ist, bleibt die Tür verschlossen.
Daher informieren die Polizisten einen Schlüsseldienst, welcher die Tür öffnet. Daraufhin treten die Polizisten unverzüglich in die Wohnung ein und stellen nach Durchsuchen der Räume fest, dass ein Krimi vom sprachgesteuerten Gerät abgespielt wurde.

Später bekommt E einen Kostenbescheid, wo er für die Kosten des Schlüsseldienstes aufkommen soll. E fühlt sich in seiner Intimsphäre verletzt und meint, dass von ihm keine Gefahr ausging. Deshalb er will für die Kosten nicht aufkommen und legt erfolglos Widerspruch ein und erhebt vor dem VG Klage.

Die Aufgabe ist jetzt, die Erfolgsaussichten der Klage zu prüfen.

Es geht ja hier um eine Anfechtungsklage gegen den Kostenbescheid. Nur ist mir nicht ganz so klar, wie ich die Begründetheitsprüfung aufbauen soll und wo vor allem die Probleme der HA liegen könnten.

Über ein paar Denkanstöße wäre ich euch sehr dankbar :)
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Tibor
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Re: RM eines Kostenbescheid nach Öffnen der Tür PolizeiR

Beitrag von Tibor »

TheStriker2104 hat geschrieben:ich schreibe derzeit eine Hausarbeit in der Übung f.F. im ÖffR. Die HA hat ihren Schwerpunkt im Polizeirecht in Sachsen.
Herzlichen Glückwunsch, dann solltest du den Sachverhalt genauer lesen als die Forenregeln. Nicht dass dir was wichtiges entgeht, wie bspw. die Regel, dass hier keine Hausarbeiten besprochen werden.

Geschlossen.
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