Polizeirecht Betreten und Durchsuchen einer Wohnung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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TheStriker2104
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Polizeirecht Betreten und Durchsuchen einer Wohnung

Beitrag von TheStriker2104 »

Hallo,
ich habe eine Frage zur Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides, wenn die Polizei bei einer Anscheinsgefahr eine Wohnung betritt und durchsucht.

Nehmen wir mal an, die Polizei wird alarmiert weil aus einer Wohnung von den Nachbarn Schreie einer Frau zu hören sind. Die Polizei trifft ein und fordert den Wohnungseigentümer auf, die Tür zu öffnen. Dieser ist allerdings nicht da (im Urlaub) und die Schreie stammten aus einen Krimi vom Fernseher. Die Polizei gingen aber von einer bedrohten oder verletzten Frau in der Wohnung aus und ließen die Tür von einem Schlüsseldienst öffnen. Danach treten die Polizisten direkt ein und nach durchsuchen der Räume wurden sie auf den laufenden Krimi aufmerksam. Danach verließen sie die Wohnung und einige Tage später erhielt der Wohnungseigentümer einen Kostenbescheid für die Kosten des Schlüsseldienstes. (Übrigens: Polizeirecht Sachsen)

Der Kostenbescheid beruht ja hier auf dem Öffnen der Tür und das sollte ja eine unmittelbare Ausführung einer Maßnahme sein. Ich frage mich aber jetzt, ob die unmittelbare Ausführung auf der Standardermächtigung (Betreten und Durchsuchen einer Wohnung) oder auf der Generalermächtigung der Polizei seine Rechtsgrundlage findet. Kann man hier überhaupt schon von einem durchsuchen sprechen, wenn die Polizei nur durch die Räumlichkeiten geht um eine Person zu finden, ohne andere Sachen zu durchwühlen?

Habt ihr da vielleicht ein paar nützliche Hinweise?
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Schnitte
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Re: Polizeirecht Betreten und Durchsuchen einer Wohnung

Beitrag von Schnitte »

Danke für die Ergänzung, dass es sich um sächsisches Landesrecht handelt; hat mir das Auffinden der Hausarbeit (Verwaister Link http://home.uni-leipzig.de/steuerrecht/tl_files/PDFs/WS 2017-18/Uebung OeffR/Sachverhalt Hausarbeit Uebung OeffR.pdf automatisch entfernt) erleichtert.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
TheStriker2104
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Re: Polizeirecht Betreten und Durchsuchen einer Wohnung

Beitrag von TheStriker2104 »

Mir geht es hier ja nicht um die Lösung der Hausarbeit, sondern lediglich um ein paar Hinweise, auf welche Rechtsgrundlage man die unmittelbare Ausführung stützen könnte... das sollte ja hier nicht verboten sein.
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Tibor
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Re: Polizeirecht Betreten und Durchsuchen einer Wohnung

Beitrag von Tibor »

TheStriker2104 hat geschrieben:Mir geht es hier ja nicht um die Lösung der Hausarbeit, sondern lediglich um ein paar Hinweise, auf welche Rechtsgrundlage man die unmittelbare Ausführung stützen könnte... das sollte ja hier nicht verboten sein.

Sehr dreist.

Vgl. http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... 5#p782785c

Geschlossen. Verwarnt.
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