Beistandschaft JA, Schnittstelle ZivR / ÖffR - 48 LVwVfG?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Mimis
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Beistandschaft JA, Schnittstelle ZivR / ÖffR - 48 LVwVfG?

Beitrag von Mimis »

Hallo,

schon seit längerem beschäftigt mich folgende Konstellation: Wenn Kindsvater den Unterhalt nicht zahlt, und die Mutter das Jugendamt als Beistand hat, läuft die Berechnung des Unterhalts und die Vollstreckung ja auch über das Jugendamt. Mich beschäftigt die Frage wie die Lage ist, wenn sich das Jugendamt verrechnet, zu viel beim Vater pfändet und alles an die Mutter auskehrt. Würden nur Mutter und Vater miteinander zu tun haben, wäre das eine zivilrechtliche Konstellation. Dadurch dass das Jugendamt beteiligt ist, komme ich aber zu dem Schluss, dass eine Rückforderung (genau wie die Auskehr) seitens des JA gegenüber der Mutter ein VA ist. Dann wäre ich bei § 48 II LVwVfG.

Ich finde dieses Ergebnis irgendwie nicht "rund". Mir stößt es auf, dass ich bei einer fehlerhaften Pfändung nach ZPO am Ende im § 48 II LVwVfG lande.

Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, was ich meine. Vielen Dank!
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Tibor
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Re: Beistandschaft JA, Schnittstelle ZivR / ÖffR - 48 LVwVfG

Beitrag von Tibor »

Der "Unterhalt" (Leistung) des Jugendamts ist nicht eine Leistung des Vaters, die das Amt beim Vater pfändet und an die Mutter auskehrt. Es ist eine Sozialleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und der Anspruch der Mutter geht dann auf das Amt über.
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Mimis
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Re: Beistandschaft JA, Schnittstelle ZivR / ÖffR - 48 LVwVfG

Beitrag von Mimis »

Aha! Das heißt die von mir beschriebene Konstellation gibt es schon gar nicht; das Zivilrecht ist - abgesehen von der Unterhaltshöhe , §§ 2 I UhVorschG, 1612a BGB - außen vor. Dann läuft das im Verhältnis Mutter <-> Jugendamt also "ganz normal" über das Verwaltungsrecht.

Befinde ich mich trotzdem im LVwVfG oder läuft das dann über das SGB X?

Ich danke dir Tibor.
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