Verhältnis Zuständigkeit - Befugnis

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Verhältnis Zuständigkeit - Befugnis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Von der Zuständigkeit kann man ja noch nicht auf die Befugnis schließen.

Spricht das Gesetz aber nur von einer Befugnis, ohne näher auf die Zuständigkeit einzugehen, ist damit implizit auch die Zuständigkeit normiert? Ich meine ja.
sai
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Re: Verhältnis Zuständigkeit - Befugnis

Beitrag von sai »

juraidiot hat geschrieben:Von der Zuständigkeit kann man ja noch nicht auf die Befugnis schließen.

Spricht das Gesetz aber nur von einer Befugnis, ohne näher auf die Zuständigkeit einzugehen, ist damit implizit auch die Zuständigkeit normiert? Ich meine ja.
Kommt drauf an welche.
Gelöschter Nutzer

Re: Verhältnis Zuständigkeit - Befugnis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kommt drauf an welche.
Wie meinen? Wenn eine Behörde zu einem bestimmten Eingreifen befugt wird, dann ist sie doch notwendigerweise auch bei Vorliegen des Eingriffstatbestandes zuständig, ohne dass das explizit normiert wird?
sai
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Re: Verhältnis Zuständigkeit - Befugnis

Beitrag von sai »

juraidiot hat geschrieben:
Kommt drauf an welche.
Wie meinen? Wenn eine Behörde zu einem bestimmten Eingreifen befugt wird, dann ist sie doch notwendigerweise auch bei Vorliegen des Eingriffstatbestandes zuständig, ohne dass das explizit normiert wird?
Nein. Sie kann zB ohne Weiteres örtlich unzuständig sein.
Gelöschter Nutzer

Re: Verhältnis Zuständigkeit - Befugnis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ach so, ja, das stimmt natürlich. Ich rede von der sachlichen Zuständigkeit, hätte ich vielleicht dazu sagen sollen.^^
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