Von der Zuständigkeit kann man ja noch nicht auf die Befugnis schließen.
Spricht das Gesetz aber nur von einer Befugnis, ohne näher auf die Zuständigkeit einzugehen, ist damit implizit auch die Zuständigkeit normiert? Ich meine ja.
Verhältnis Zuständigkeit - Befugnis
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Re: Verhältnis Zuständigkeit - Befugnis
Kommt drauf an welche.juraidiot hat geschrieben:Von der Zuständigkeit kann man ja noch nicht auf die Befugnis schließen.
Spricht das Gesetz aber nur von einer Befugnis, ohne näher auf die Zuständigkeit einzugehen, ist damit implizit auch die Zuständigkeit normiert? Ich meine ja.
Re: Verhältnis Zuständigkeit - Befugnis
Wie meinen? Wenn eine Behörde zu einem bestimmten Eingreifen befugt wird, dann ist sie doch notwendigerweise auch bei Vorliegen des Eingriffstatbestandes zuständig, ohne dass das explizit normiert wird?Kommt drauf an welche.
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Re: Verhältnis Zuständigkeit - Befugnis
Nein. Sie kann zB ohne Weiteres örtlich unzuständig sein.juraidiot hat geschrieben:Wie meinen? Wenn eine Behörde zu einem bestimmten Eingreifen befugt wird, dann ist sie doch notwendigerweise auch bei Vorliegen des Eingriffstatbestandes zuständig, ohne dass das explizit normiert wird?Kommt drauf an welche.
Re: Verhältnis Zuständigkeit - Befugnis
Ach so, ja, das stimmt natürlich. Ich rede von der sachlichen Zuständigkeit, hätte ich vielleicht dazu sagen sollen.^^