FFK gegen welchen Bescheid?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Ara
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Re: FFK gegen welchen Bescheid?

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Bei solchen Geschichten lohnt es sich doch eigentlich nicht ein größeres Fass aufzumachen, oder? Im ersten Examen vielleicht, aber es ist ja klar, dass es eine FFK ist ob die jetzt doppelt analog oder einfach analog ist, ist doch in der Praxis irrelevant? Mehr als ein paar Sätze hätte ich da, auch um Zeit zu sparen, wahrscheinlich nicht geschrieben. Oder lag da ein Schwerpunkt, bzw. wurde das gesagt, dass man das ausführlich erwartet hat?
Naja es ändert sich halt der gesamte Prüfungsaufbau? Bei einfach analog prüfst du, ob die Ablehnung rechtswidrig war. Bei doppelt analog prüfst du, ob ein Anspruch bestand.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: FFK gegen welchen Bescheid?

Beitrag von Tobias__21 »

Ja gut, der Aufbau. Das ist ja kein wirkliches Problem. Das Ergebnis bleibt ja gleich. Man kann ja auch bei der VK eine Rechtswidrigkeitsaufbau wählen, wenn es der Fall zulässt und das müsste in den allermeisten Fällen der Fall sein. 3x Fall :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
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