Hallo,
ich habe irgendwie einen Knoten in meinem Kopf und komme bei einer Anfechtungsklage mit der Berechnung der Widerspruchsfrist nicht weiter ... vielleicht könnt ihr mir einen Tipp in die richtige Richtung geben und sagen, ob ich etwas übersehen habe?
Am 21.09.2017 wird ein Bescheid zur Post gegeben und am 25.10.2017 Widerspruch dagegen eingereicht.
Mit der Drei-Tages-Fiktion nach § 41 II 1 VwVfG erfolgt demnach also die Bekanntgabe am 24.09.2017 (ein Sonntag, aber so wie ich es in der Literatur gelesen habe ist das kein Hinderungsgrund für die Bekanntgabe).
Die Widerspruchsfrist nach § 70 I VwGO beträgt einen Monat.
Vom 24.09.2017 bis zum 25.10.2017 ist dann aber doch einen Tag zu viel? Ist die Frist damit also versäumt worden?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
Widerspruchsfrist
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- JulezLaw
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Re: Widerspruchsfrist
Hausarbeiten schreibt man hier allein. (Verwaister Link http://home.uni-leipzig.de/steuerrecht/tl_files/PDFs/WS 2017-18/Uebung OeffR/Sachverhalt Hausarbeit Uebung OeffR.pdf automatisch entfernt) Steht oben groß und rot.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
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Re: Widerspruchsfrist
Genau, so ist es.