Frage zu Generalvollmacht

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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fgauert
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Frage zu Generalvollmacht

Beitrag von fgauert »

Hallo liebe Community,

wenn eine Generalvollmacht existent ist in der 4 Personen eingetragen sind als entscheidene gegenüber dem Vollmachtgeber, muss dort eine gewissen Hierarchie festgelegt sein ? Außerdem müssen diese 4 auch dann Unterschrieben haben und nicht nur der Vollmachtgeber ? Der betreffende Notar darf der nur mit einer Paraffe unterschreiben ? In der Vollmacht stimmen die betreffenden Anschriften der 4 eingetragenen nicht mehr ist diese dann trotzdem gültig ?
Kann man diese wiederrufen ? da der Vollmachtgeber das so nicht mehr möchte was dort drinsteht oder kann man diese anpassen?

Danke vorab
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Tibor
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Re: Frage zu Generalvollmacht

Beitrag von Tibor »

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