Hallo liebe Community,
wenn eine Generalvollmacht existent ist in der 4 Personen eingetragen sind als entscheidene gegenüber dem Vollmachtgeber, muss dort eine gewissen Hierarchie festgelegt sein ? Außerdem müssen diese 4 auch dann Unterschrieben haben und nicht nur der Vollmachtgeber ? Der betreffende Notar darf der nur mit einer Paraffe unterschreiben ? In der Vollmacht stimmen die betreffenden Anschriften der 4 eingetragenen nicht mehr ist diese dann trotzdem gültig ?
Kann man diese wiederrufen ? da der Vollmachtgeber das so nicht mehr möchte was dort drinsteht oder kann man diese anpassen?
Danke vorab
Frage zu Generalvollmacht
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Re: Frage zu Generalvollmacht
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