Inhouse-Vergabe 108 GWB

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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machsi
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Inhouse-Vergabe 108 GWB

Beitrag von machsi »

hi,

ich hätte mal eine Frage zur Inhouse-Vergabe, da ich über google und auch in Beck-online nichts gefunden habe.

Welche Nachteile bzw. Risiken bringt die Inhouse-Vergabe mit sich?

Danke
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Schnitte
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Re: Inhouse-Vergabe 108 GWB

Beitrag von Schnitte »

Hauptrisiko: Es müssen überhaupt die Voraussetzungen für eine zulässige Inhouse-Vergabe vorliegen. Wenn sie das nicht tun, bleibt das übliche Vergaberecht anwendbar, und wenn man dann trotzdem inhouse vergeben hat, dann hat man ein Problem.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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famulus
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Re: Inhouse-Vergabe 108 GWB

Beitrag von famulus »

Naja Nachteile - kommt auf den Standpunkt an: Für die privaten Wirtschaftsteilnehmer ist die unterbleibende Marktbeteiligung sicherlich ein Nachteil.

Für den Auftraggeber ist ein Risiko, dass öffentliche Auftraggeber schlicht ziemlich teuer sind / sein müssen, d. h. Aufsichts- oder Prüfinstanzen könnten (unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendung bzw. des unterlassenen Vergabeverfahrens) die Frage aufwerfen, ob sich die In-House-Vergabe mit der Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushalts-/Geschäftsführung verträgt.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
machsi
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Re: Inhouse-Vergabe 108 GWB

Beitrag von machsi »

Danke für eure Antworten.

Ihn die Richtung habe ich auch schon überlegt, jedoch keine Literatur, weswegen ich da erstmal Fragen wollte :)

Ich habe jetzt noch von Pfannkuch etwas gefunden. (Inhouse-Vergabe - Pfannkuch untersucht beihilferechtliche Risiken)
Jedoch verstehe ich nicht ob das damit was zu tun hat bzw. das ganze mit dem beihilfrechtlichen nicht
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