Hallo zusammen,
§ 28 Abs. 1 S. 1 AufenthG besagt, dass die Aufenthaltserlaubnis einer Ehegattin eines Deutschen in der Regel auch ohne gesicherten Lebensunterhalt erteilt werden soll.
Was genau bedeutet denn "in der Regel" und was bedeutet "soll" in dem Falle? Sprich, in welchen Fällen würde einer Ehegattin eines Deutschen ohne gesicherten Lebensunterhalt keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt und auf welche Rechtslage bezieht sich diese Regelung?
Danke
Was bedeutet "in der Regel" und "soll" im § 28 Abs. 1 S. 3?
Moderator: Verwaltung
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Re: Was bedeutet "in der Regel" und "soll" im § 28 Abs. 1 S.
Anwalt hilft weiter!
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Re: Was bedeutet "in der Regel" und "soll" im § 28 Abs. 1 S.
Die Verfassungskonformität von § 28 I 3 AufenthG ist streitig. Deshalb wird jedenfalls eine sehr enge Auslegung angemahnt. Was der Gesetzgeber sich vorgestellt hat, kann man in BT-Drs. 16/5065, S. 171 nachlesen. Wenn dir das nicht ausreicht, muss du tatsächlich zum Anwalt.
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Re: Was bedeutet "in der Regel" und "soll" im § 28 Abs. 1 S.
Respekt, schon der neunte Versuch, hier Rechtsberatung zu erhalten. Da wurden andere schon für deutlich weniger gesperrt... Und haben es deutlich früher verstanden.
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- Tibor
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Re: Was bedeutet "in der Regel" und "soll" im § 28 Abs. 1 S.
Naja, er scheint aber irgendwie mal Jura studiert zu haben ...
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