Frage zum öffentlich-rechtlichen Gutachten

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Riven
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Frage zum öffentlich-rechtlichen Gutachten

Beitrag von Riven »

Hallo,

ich soll für meinen Ausbilder in der Verwaltung ein Gutachten schreiben, wohl zu den Erfolgsaussichten einer Klage. Materiell ist der Fall relativ einfach, aber der Aufbau bereitet mir Schwierigkeiten. Im Kaiserskript kann ich zum Gutachten nur ein paar Zeilen aus Anwaltssicht finden.

Sollte ich einen Sachbericht anfertigen, wenn er nicht explizit verlangt wird? Sollte ich Tenorierungsvorschläge abgeben? Eigentlich nicht, wenn ich nur die Rechtslage aus Behördensicht prüfe, oder? Reicht es aus, wenn ich die Klage einfach auf Zulässigkeit und Begründetheit prüfe? Ihr seht schon, mir fehlen dazu Hinweise, wie das formal aussehen muss. In der AG gab es dazu nur eine kleine Seite, die mir nicht so recht weiterhilft.

Falls ihr da einen Aufsatz kennt, wäre das super. Ich finde mit Beck-Online jedenfalls nichts, was mir hilft.
Tobias__21
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Re: Frage zum öffentlich-rechtlichen Gutachten

Beitrag von Tobias__21 »

Das machst Du grundsätzlich so wie im ersten Examen auch. Das unproblematische aber im Urteilsstil. Dort wo es knackt, legst Du den Finger rein und belegst die Sache mit Entscheidungen und Fundstellen (in Klammern hinter der Aussage). Dabei solltest Du stets die Sachen die gegen das Ziel der Behörde sprechen im Auge behalten. Also was könnte die Gegenseite vortragen, dringt sie damit durch, was spricht gegen das Vorhaben, gibt es entgegenstehende Entscheidungen, usw. Am Ende machst Du dann ein Fazit.

Mit dieser Herangehensweise bin ich immer gut gefahren. Ich glaube nicht, dass es da Lehrbücher oder Aufsätze dazu gibt, mir ist jedenfalls noch nichts dazu untergekommen. Es wird sicher irgendwas für Gutachten geben, aber das wird dann wohl viel zu breit für Deine Zwecke sein.
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