obligatorische und fakultative vorlage

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

obligatorische und fakultative vorlage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

was versteht man darunter?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Kommt drauf an in welchem Zusammenhang. Im Europrecht ist für die Obergerichte (also die gegen deren Entscheidungen es kein Rechtsmittel gibt) obligatorisch, d.h. verpflichtend im fall des Falles ein Vorlageverfahren nach Art. 243 einzuleiten. Alle anderen Gerichte können, müssen aber nicht - fakultative Vorlage.
Erst Pflicht dann Kür!
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