Prüfungsaufbau

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Prüfungsaufbau

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo

wenn ich die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung prüfe gehe ich ja folgendermaßen vor:

1. EGL
2. Bestehen der Genehmigungspflicht
a) bauliche Anlage
b) Vorhaben
c) keine Ausnahme gemäß §§ 65 - 67 BauO NW

In § 63 BauO ist normiert, welche Vorhaben genehmigungsbedürftig sind. Darin steht auch, dass Anlagen die nach §§ 4 ff BImmschG genehmigungsbedürftig sind eine Baugenehmigung einschließen.

Prüfe ich den § 63 BauO dann auch innerhalb der Ausnahmen? Weil an sich besteht ja keine Genehmigungsbedürftigkeit nach BauO, sondern nur nach BImmschG.
Und wenn die Baubehörde, dann trotzdem eine Baugenehmigung erläßt, obwohl keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt, wie kann man diese dann überprüfen, da an sich ja Bauordnungsrecht nicht einschlägig ist?
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veltina
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Beitrag von veltina »

mE heißt das mit dem Einschluss der Baugenehmigung nur, dass, wenn du schon eine BImSchG-Genehmigung für dein Vorhaben hast, du nicht noch eine Baugenehmigung brauchst (weil die das gleich mitprüfen bzw sich intern abstimmen). Heißt aber nicht, dass eine Solo-Baugenehmigung für so ein Vorhaben nichtig wäre oder so. Also beginnt doch bei 63 dein Obersatz, oder? Sagen wir, du hast tatsächlich so eine Anlage (dürfte ja nur im Wahlfach vorkommen), dann prüfst du ja erstmal deren Genehmigungsfähigkeit nach BImSchG, dann noch kurz Genehmigungsbedürftigkeit nach BauGB, wo du aber eben schon bei diesem Halbsatz des 63 aussteigst. Hast du eine Nicht-BImSchG-Anlage, würde ich den Punkt überhaupt nicht ansprechen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank Veltina,

Bei der Anlage handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Anlage nach dem BImmschG.
Für diese wurde eine Baugenehmigung erlassen, aber keine BImmsch-Genehmigung.
Wenn ich nun diese Baugenehmigung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfe, müßte ich dann ja spätestens bei § 63 aussteigen, dann komme ich aber nicht mehr zur Prüfung ob ein Verstoß gegen ör Normen vorliegt. Oder kann man einfach weiterprüfen und sagen, dass eine Genehmigung nach BImmschG nicht vorliegt.

Irgendwie weiß ich nicht wie man das aufbauen könnte, oder sollte man § 63 einfach weg lassen ?
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veltina
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Beitrag von veltina »

Wie gesagt, die Anlage ist zwar dann in deinem Fall immissionsschutzrechtlich illegal, das hat aber mit der baurechtlichen Situation nicht unbedingt was zu tun. Also bist du im 63, sagst, dass eigentlich die BauGen in der BImmSchG-Gen drin wäre, hast du aber nicht, also braucht das Vorhaben aus baurechtlicher Sicht eine Genehmigung nach BauGB. Und zack weiter im Text. Ich sehe da kein Problem.
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