Hallole, gilt bezüglich des Baföggestzes etwas anderes als der § 75 Vwgo, sprich kann ich auch nach 3 Monaten, wenn ich nach Antragsstellung keinen Bafögbescheid habe Klage einreichen?
Ändert sich etwas an dem Rechtschutzbedürfnid, wenn ich trotz fehlendem Bescheid für ein Bewilligungszeitraum Geldleistungen unter Vorbehalt weitergewährt bekomme?
Wohl nicht, oder?
Bafög
Moderator: Verwaltung