Hallo,
können eigentlich Dritte, die ein Gutachten zur Erforschung der Luftwerte in Auftrag gegeben haben, Erstattung der Kosten (vom Anlagenbetreiber oder der Behörde) verlangen?
Bisher hab ich nur gelesen, dass der Betreiber ggf. nach § 30 BImSchG von der Behörde Erstattung verlangen kann.
§ 30 entfaltet aber doch insofern für die Nachbarn keinen Drittschutz.
Sind Nachbarn, wenn die Behörde eine Erforschung nicht für notwendig hält, schutzlos gestellt und bleiben auf den Kosten sitzen?
Würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen würde und einen Denkanstoß für mich hätte.
Erstattung der Gutachterkosten
Moderator: Verwaltung