Frage zu Art. 3 GG

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
pHr3d
Power User
Power User
Beiträge: 710
Registriert: Mittwoch 11. Februar 2004, 18:20
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Frage zu Art. 3 GG

Beitrag von pHr3d »

Ich habe mal eine Frage zur Prüfung von Art. 3, folgendes Beispiel dazu:
Aufgrund erhöhter Feinstaubwerte erlässt die Behörde B ein allgemeines Fahrverbot für alle Autos obwohl feststeht das NUR Lastwagen für die erhöhung der Feinstaubwerte Verantwortlich sind (jaja sind sie nicht, aber halt hypothetisch). Das wäre jetzt ja eine Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte, meine Frage ist wie man dann die Rechtfertigung dieser Gleichbehandlung prüft. Muss man darauf abstellen was die Behörde wollte, also hier für alle Autos das Fahren verbieten oder auf den Zweck den sie erreichen wollte, nämlich die Emissionen zu reduzieren?
Im ersten Fall würde man ja dann die Geeignetheit und Erforderlichkeit bejahen und erst bei der Angemessenheit rausfliegen, im zweiten schon bei der Geeignetheit.
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen kann.
I'm not happy till you're not happy.
Benutzeravatar
Kritschgau
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5092
Registriert: Montag 24. November 2003, 21:42
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von Kritschgau »

Nun - es muss ein legitimer Zweck bzw. um in der Diktion der Gleichheitsgrundrechte zu bleiben ein Sachgrund für die Differenzierung vorliegen. Dabei kommen beide Punkte, die du genannt hast grds. in Betracht.
Der Grund "Autos am Fahren hindern" dürfte aber wohl nicht durchgreifen, da er völlig undifferenziert und eben unsachlich ist. Der sachgrund "Verminderung der Emissionen" ist sicher sachlich und legitim, er greift aber in deinem Fall wohl ebenfalls nicht durch, da das Handeln der öffentlichen Hand in Bezug auf die normalen PKW nichts zur Erreichung des durch die Gleichbehandlung erstrebten Ziels beiträgt.
Erst Pflicht dann Kür!
jacno
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 281
Registriert: Sonntag 26. Dezember 2004, 16:37

Beitrag von jacno »

Kann man auch als Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem darstellen: PKW-Fahrer und andere, die Feinstaubwerte nicht beeinflussende Fortbewegungsmittelbenutzer.
Dann mit klassischer Prüfung weiter und bei Geeignetheit zur Erreichung von Emissionsreduzierung (oder Gesundheitsschutz oder so) raus.
Antworten