kennt jemand ein urteil zum platzverweis und ingewahrsamnahme auf einem privatgrundstück?
vielen dank im voraus!
urteil zum platzverweis und ingewahrsamnahme
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Da seh ich kein Problem. Soweit die Regelungen des VersG bzw. des allg. Polizeirechts eingehalten wurden, kann die Polizei vorgehen. Warum soll es einen Unterschied machen, ob es ein Privatgrundstück ist oder nicht. Entscheidend ist, ob von der Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Erst Pflicht dann Kür!