Entschädigung Staatshaftung
Moderator: Verwaltung
Entschädigung Staatshaftung
Wenn die Stadt einen Überweg zugesagt hat und diesen auch gebaut hat, aber nach gewisser Zeit abreisst oder sonst wie aufhebt, kann man eine Entschädigung dafür verlagen und wenn ja voraus?
- Kritschgau
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Wenn man einen Überweg nutzen darf.
ist man dann Beteiligter im Sinne des öffentlichen Rechts und muss im Falle einer Schließung angehört werden?
Wäre doch ein VA und der Nutzungsberechtigte wäre übergangen worden.
Kann man aus dieser Nichtberücksichtigung einen Entschädigungsanspruch gelten machen?
ist man dann Beteiligter im Sinne des öffentlichen Rechts und muss im Falle einer Schließung angehört werden?
Wäre doch ein VA und der Nutzungsberechtigte wäre übergangen worden.
Kann man aus dieser Nichtberücksichtigung einen Entschädigungsanspruch gelten machen?
- Kritschgau
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Nein. Fehlende Anhörung ist ja heilbar. Daher gibts nix. Die Frage ist, ob er aus seinem Recht als Anlieger irgendwelche rechte herleiten kann. Wichtiger als eine Entschädigung, wäre hier vielleicht ohnehin eine Folgenbeseitigung. Dazu müsste man aber jetzt jedes Detail des Falles kennen und durchprüfen...
Erst Pflicht dann Kür!