Verfassungsbeschwerde gegen BGH Entscheidung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Verfassungsbeschwerde gegen BGH Entscheidung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
ich habe Zweifeln. Wenn jemand mir helfen kann, würde ich mich sehr freuen.
Wie prüft man eine VB, wenn diese VB sich gegen die Entscheidung des BGH richtet ? Diese Entscheidung ist aber kein Zivil Urteil, sondern eine Beschwerde eines Abgeordneten vor dem BGH gegen die durchgeführte Beschlagnahme.
Prüft man zB. die Beschwerdebefugnis genauso wie in der Zivil Urteils-VB?
Vielen Dank für Hilfe !
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Naja, ich wüsste jetzt nicht, warum man die von dir angesprochene Beschwerdebefugnis anders prüfung sollte.

Dazu gehört (1) die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung und (2) die Beschwer (selbst, gegenwärtig, unmittelbar).


Oder verstehe ich dich hier falsch?

grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank.
Ich habe Zweifel bekommen, ob ich noch Urteilsverfassungsbeschwerde als Verletzung spezifischen Verfassungsrechts prüfen muss. Wie bei einem Zivil- Urteil zB.
Jetzt denke ich, dass es eine BGH- Entscheidung ist und deswegen geht die VB als eine Urteilsverfassungsbeschwerde. Aber in diesem Fall kommt eine Grundrechtsverletzung in Betracht. Was ist dann mit grundrechtsähnlichen Rechten eines Abgeordneten ? Geht es genauso ? Ich neige dazu, dass ja, aber ich bin nicht ganz sicher.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Die grundrechtsgleichen Rechte sind in Art. 93 Nr. 4a GG aufgezählt. Wenn die Verletzung eines der Rechte in Betracht kommt, musst du das natürlich auch prüfen.

Genaueres kann ich hier nicht sagen; da musst du dir den SV näher ansehen.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, das stimmt. Jch habe noch nachgelesen, man (sorry - ich) muss diese spezifische Rechtsverletzung bei Urteilsverfassungsbeschwerde prüfen, da das Gericht selbst möglicherweise Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzt hat.
Vielen Dank noch ein Mal !
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Ja, bei einer Urteils-VB ist das halt immer dieser Standard-Satz à la: "Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz..." usw usf. Es beschränkt sich auf die Prüfung einer möglichen Verletzung spezifischen Verfassungsrechts.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke schön !
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