Fristproblem Verwaltungsrecht / Baurecht

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Fristproblem Verwaltungsrecht / Baurecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

das Ende einer Widerspruchsfrist gegen eine erlangte Baugenehmigung eines Nachbarn endet an einem Sonntag.


Habe zwei Meinungen mitbekommen :


1. Baurecht : an diesem besagten Sonntag endet die Frist

2. Verwaltungsrecht : Verschiebung des Fristendes auf den folgenden Montag


wie entscheide ich mich ?

würde im allg. Rechtsschutzbedürfnis gerne zu einem gültigem Vorverfahren gelangen .....


mit der Bitte um Rat !
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Mich würde vor allem meinung 1 interessieren. Wo findet derjenige denn eine Regelung zu den Fristen im Baurecht? Fristen sind allgemein geregelt, wobei amn entweder über das VwVfG oder die VwGO ins BGB kommt, wonach bei Fristende Sonn- oder Feiertag das Ende der Frist erst am nächsten Werktag eintritt.
Erst Pflicht dann Kür!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja,

Danke u. sorry.

Habe Fristende u. Frsitbeginn verwechselt !

in Fällen in denen die Drei - Tages - Fiktion angewendet wird (bei einfachen Briefen seitens der Behörde) wird der Fristbeginn nicht auf den folgenden Arbeitstag verschoben,

beim Fristende ist dies ja anders (= § 193, § 31 III VwVfG)


Herzlichen Dank
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

sieben hat geschrieben:
in Fällen in denen die Drei - Tages - Fiktion angewendet wird (bei einfachen Briefen seitens der Behörde) wird der Fristbeginn nicht auf den folgenden Arbeitstag verschoben,
Soweit man nicht der völlig abseitigen neuen BFH-Rspr folgt... ;)
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