Hallo,
das Ende einer Widerspruchsfrist gegen eine erlangte Baugenehmigung eines Nachbarn endet an einem Sonntag.
Habe zwei Meinungen mitbekommen :
1. Baurecht : an diesem besagten Sonntag endet die Frist
2. Verwaltungsrecht : Verschiebung des Fristendes auf den folgenden Montag
wie entscheide ich mich ?
würde im allg. Rechtsschutzbedürfnis gerne zu einem gültigem Vorverfahren gelangen .....
mit der Bitte um Rat !
Fristproblem Verwaltungsrecht / Baurecht
Moderator: Verwaltung
- Kritschgau
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Mich würde vor allem meinung 1 interessieren. Wo findet derjenige denn eine Regelung zu den Fristen im Baurecht? Fristen sind allgemein geregelt, wobei amn entweder über das VwVfG oder die VwGO ins BGB kommt, wonach bei Fristende Sonn- oder Feiertag das Ende der Frist erst am nächsten Werktag eintritt.
Erst Pflicht dann Kür!
Ja,
Danke u. sorry.
Habe Fristende u. Frsitbeginn verwechselt !
in Fällen in denen die Drei - Tages - Fiktion angewendet wird (bei einfachen Briefen seitens der Behörde) wird der Fristbeginn nicht auf den folgenden Arbeitstag verschoben,
beim Fristende ist dies ja anders (= § 193, § 31 III VwVfG)
Herzlichen Dank
Danke u. sorry.
Habe Fristende u. Frsitbeginn verwechselt !
in Fällen in denen die Drei - Tages - Fiktion angewendet wird (bei einfachen Briefen seitens der Behörde) wird der Fristbeginn nicht auf den folgenden Arbeitstag verschoben,
beim Fristende ist dies ja anders (= § 193, § 31 III VwVfG)
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- Kritschgau
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