Frage zur Prüfung der Subsidiaritätsklausel gm 839 I S.2

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Frage zur Prüfung der Subsidiaritätsklausel gm 839 I S.2

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,.

Habe ne Frage zur Prüfung von 839 I S.2:

Wenn man 839 I S.2 prüft, dann schreibe ich, dass die Klausel eingreift,
wenn dem Amtswalter hinsichtlich der Amtspflichtverletzung lediglich Fahrlässigkeit zur Last fällt, d.h. wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag
Eine anderweitige Ersatzmöglichkeit liegt vor allem dann vor, wenn weitere Personen an dem Schadensfall beteiligt waren, an die sich der Geschädigte halten kann.

Und das ist meine Frage: Es geht nämlich um nen "Beamten" der ne Frau fahrlässig verletzt hat. Somit Fahrlässigkeit (+)

Dieser "Beamte" arbeitet in nem Heim, in dem die Dame aufgrund privatrechtlichen Vertrages wohnt. Die Geschädigte kann in diesem Fall vom Heim aber Ersatz verlangen, weil es (gemeinsam mit dem Bund) für diesen "Beamten" haftet. Anderweitiger Ersatz somit (+)

ABER: Kann ich denn das Heim (GmbH), das ja eine juristische Person ist als weitere Person die an dem Schadensfall beteiligt war, bezeichnen ((siehe oben) ?

Vielen Dank
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