Listen und die Linkspartei.PDS
Moderator: Verwaltung
Listen und die Linkspartei.PDS
Hola,
kann mir wer die einschlägigen Bestimmungen sagen, nach denen es bei der neuen Linkspartei-punkt-pds probleme geben kann/soll. Also soweit ioch verstehe ist es nicht in ordnung wenn zwei parteien auf einer gemeinsamen liste agieren. aber wo genau liegt da das problem? umgehung der 5% hürde (die ja ihrerseits scharf an der verfassungswidrigkeit vorbeischrammt..) oder wat?
ParteienG? Demokratieprinzip? Gleichheit der Wahl? Seh ich alles nicht so richtig verletzt an..
danke
kann mir wer die einschlägigen Bestimmungen sagen, nach denen es bei der neuen Linkspartei-punkt-pds probleme geben kann/soll. Also soweit ioch verstehe ist es nicht in ordnung wenn zwei parteien auf einer gemeinsamen liste agieren. aber wo genau liegt da das problem? umgehung der 5% hürde (die ja ihrerseits scharf an der verfassungswidrigkeit vorbeischrammt..) oder wat?
ParteienG? Demokratieprinzip? Gleichheit der Wahl? Seh ich alles nicht so richtig verletzt an..
danke
Einschlägige Bestimmung ist §7 I BWahlG, er spricht von Ladeslisten DERSELBEN Partei (vgl. Schreiber, Standardkommentar zum BWahlG, § 7). Deswegen haben sie sich ja zusammengeschlossen, bzw. genauer die PDS hat sich umbenannt. Und nun ist alles okay... zumindest wahlrechtlich...politisch enthalte ich mich einer Bewertung.
Grüße WFnF
Grüße WFnF
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1762
- Registriert: Sonntag 27. Juni 2004, 12:43
- Ausbildungslevel: Doktorand
- JS
- Mega Power User
- Beiträge: 2344
- Registriert: Mittwoch 24. Dezember 2003, 18:20
Es ist die Wahlprüfungsbeschwerde, Art. 41 II GG, § 48 I Alt. 2 BVerfGG.ÖR-Spezi hat geschrieben:weiß leider nicht genau mit welcher Klageart
Davor muss man aber erst Wahleinspruch beim Bundestag einlegen, Art. 41 I, §§ 1 I, 2 II WPrüfG.
Bis jetzt sind Wahleinsprüche vom Bundestag stets als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen worden. Damit kann man eine mündliche Verhandlung im Wahlprüfungsausschuss verhindern, § 6 Abs. 1a Nr. 3 WPrüfG.
Nachdem der Bundestag beschlossen hat, den Wahleinspruch zurückzuweisen, § 13 I 1 WPrüfG, steht wie gesagt die Möglichkeit zur Wahlprüfungsbeschwerde beim BVerfG offen.
Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Monaten nach dem zurückweisenden Beschluss des BT erhoben und begründet werden und ihr müssen 100 Wahlberechtigte beitreten, § 48 I BVerfGG.
Und dann muss man sehen was das BVerfG daraus macht...
In der Regel genau wie bei Verfassungsbeschwerden nicht viel. Man darf mit der Verwerfung wegen offensichtlicher Unbegründetheit gem. § 24 BVerfGG rechnen. Meistens wird das auch zu Recht erfolgen...
Man muss dabei jedenfalls mit einer Verfahrensdauer von 2, 3 Jahren rechnen.
Selbst wenn vom BVerfG ein erheblicher Wahlfehler festgestellt wird, heisst das noch nicht, dass das Auswirkungen auf den Bundestag hat, dessen Wahl angefochten wird, BVerfGE 97, 317 - Überhang-Nachrücker (Verwaister Link http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv097317.html automatisch entfernt) unter B. II.
Vom Wahlprüfungsverfahren sind also im Wesentlichen nur mindestens die Dokumentation bestehender Probleme oder Kritiken und, aus Sicht des Beschwerdeführers und dessen Unterstützern im Optimalfall, Wirkungen für zukünftige Bundestagswahlen und Bundestage zu erwarten.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1762
- Registriert: Sonntag 27. Juni 2004, 12:43
- Ausbildungslevel: Doktorand
Danke JS! Hatte meinen Prof nur kurz im TV gesehen (leider zu spät eingeschaltet) und nur die letzten paar Minuten mitbekommen. Wahleinspruch eingelegt hat er schon (ohne Erfolg); denke auch, dass das BVerfG nicht viel machen wird, hat mich aber trotzdem gewundert, dass das Thema auch in der Presse nach anfänglicher Aufregung so schnell vom Tisch war
- JS
- Mega Power User
- Beiträge: 2344
- Registriert: Mittwoch 24. Dezember 2003, 18:20
Interessante Frage, ob man in zulässiger Weise Wahleinspruch schon vor der Bundestagswahl, aber nach dem Auftreten des gerügten Wahlfehlers einlegen kann.ÖR-Spezi hat geschrieben:Wahleinspruch eingelegt hat er schon (ohne Erfolg);
§ 2 IV WPrüfG:
"Der Einspruch muß binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag beim Bundestag eingehen."
Und wenn das zulässig ist, ob sich der alte Bundestag mit der Frage beschäftigen darf, und wenn er das darf, ob er das vor der Wahl darf.
Dürfte aber ohne große praktische Relevanz sein, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der alte Bundestag das tun wird.
Bist du dir sicher, dass Einspruch eingelegt wurde und dieser bereits zurückgewiesen wurde?
Müsste dann eine entsprechende Bundestagsdrucksache geben.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1762
- Registriert: Sonntag 27. Juni 2004, 12:43
- Ausbildungslevel: Doktorand
Hi,
nochmal zur Ausgangsfrage zurück.
Aus § 7 BWahlG ergibt sich lediglich, daß Listenverbindungen nur innerhalb derselben Partei zulässig sind. Daraus ergibt sich m.E. aber nicht, daß der Bewerber, welcher in eine Landesliste aufgenommen wurde, Parteimitglied sein muß.
So könnte auch ohne einen Zusammenschluß ein WASG-Mitglied auf einer PDS-Liste kandidieren, ebenso wie ein Mitglied der "Vereinigung für Billigbenzin", oder?
§ 27 BWahlG schweigt hierzu ebenfalls.
Gruß
spätzünder
nochmal zur Ausgangsfrage zurück.
Aus § 7 BWahlG ergibt sich lediglich, daß Listenverbindungen nur innerhalb derselben Partei zulässig sind. Daraus ergibt sich m.E. aber nicht, daß der Bewerber, welcher in eine Landesliste aufgenommen wurde, Parteimitglied sein muß.
So könnte auch ohne einen Zusammenschluß ein WASG-Mitglied auf einer PDS-Liste kandidieren, ebenso wie ein Mitglied der "Vereinigung für Billigbenzin", oder?
§ 27 BWahlG schweigt hierzu ebenfalls.
Gruß
spätzünder
- JS
- Mega Power User
- Beiträge: 2344
- Registriert: Mittwoch 24. Dezember 2003, 18:20
Einfluss auf das Ergebnis nicht. Aber Einfluss auf das zukünftige Wahlrecht bzw. dessen Handhabung schon, wie oben zitierten Entscheidung, BVerfGE 97, 317, zeigt.Jurastudentin hat geschrieben:Das mit den Wahlprüfungsbeschwerden dürfte aber recht unnütz sein. Für 2002 liegen jetzt noch Beschwerden vor, die noch nicht entschieden wurden. Fragt sich, ob sie jemals entschieden werden und ob sie dann noch einen Einfluss auf die Ergebnisse haben können.
Zumal es so ist, dass die Wahleinsprüche auch eine Hinweisfunktion haben.
Den aktuellen Berichterstatter des BVerfG für Wahlprüfungsbeschweren, BVR Jentsch, sehe ich übrigens kritisch, angesichts dessen, dass er hier teilweise unsinnig, teilweise an der Sache vorbei, argumentiert hat, und bei BVerfGE 95, 335 (Verwaister Link http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv095335.html automatisch entfernt) auf der Seite derjenigen vier Richter stand, die der Erfolgswertgleichheit eine geringere Bedeutung zugesprochen hat.
Spielt aber für Wahlprüfungsbeschwerden keine Rolle mehr, weil er nach Wahl seines Nachfolgers als BVR ausscheiden wird, nachdem er im September die Altersgrenze erreicht haben wird.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
-
- Power User
- Beiträge: 536
- Registriert: Samstag 4. September 2004, 22:05
- Olli
- Moderator
- Beiträge: 13521
- Registriert: Donnerstag 24. Februar 2005, 16:26
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Der war ja des öfteren mit seinem Anliegen bei Phoenix zu sehen...
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1762
- Registriert: Sonntag 27. Juni 2004, 12:43
- Ausbildungslevel: Doktorand
nein, hab den lieben Wolfgang im Fernsehen gesehen (ARD oder ZDF), er mag die Medien ja sehr gern ("Entschuldigen Sie bitte meine Verspätung, ich musste dem WDR noch ein Interview geben" oder "Also gestern war ich mal wieder bei einer Podiumsdiskussion..." )spalter hat geschrieben:bist du bei prof. löwer am lehrstuhl?ÖR-Spezi hat geschrieben:Also soweit ich weiß, hat mein ÖR-Prof vor beim BVerfG das nochmal prüfen zu lassen