Begründet eine Genehmigung ein subjektives Ö-Recht ?
Danke
Subjektives ö-_Recht
Moderator: Verwaltung
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also ich weiß jetzt nicht genau worauf du hinaus willst, aber ich denk es mir mal so, dass man eine Genehmigung bekommen hat, die einem dann wieder weggenommen wurde und du wissen möchtest, ob man aus der Genehmigung für die Klage ein subj. öff. Recht herauslesen kann.
Dazu gilt nun ja zu sagen, dass man, wenn man Adressat eines (belastenden) VA ist, immer klagebefugt ist (Adressatentheorie), weil immer die Möglichkeit besteht in seinen Rechten aus Art. 2I GG verletzt zu sein. und die Rücknahme eines VA ist nunmal wiederum ein VA, also Klagebefugnis +
oder meintest du es anders?
Dazu gilt nun ja zu sagen, dass man, wenn man Adressat eines (belastenden) VA ist, immer klagebefugt ist (Adressatentheorie), weil immer die Möglichkeit besteht in seinen Rechten aus Art. 2I GG verletzt zu sein. und die Rücknahme eines VA ist nunmal wiederum ein VA, also Klagebefugnis +
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