RIP

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Kadet
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RIP

Beitrag von Kadet »

Folgender Fall:

Behörde erlässt belastenden VA. Widerspruchsbehörde verbösert den VA.
Kläger geht nach § 79 I Nr.1 VwGO gegen den AusgangsVA in GEstalt des Widerspruchsbescheids vor.



Muss ich in dieser Konstellation überhaupt die RIP ansprechen ?
Denn wenn der AusgangsVA schon nicht rechtmäßig war - dann kann die Verböserung doch erst recht nicht rechtmäßig sein - da sie noch stärker belastet. D.h. ich müsste dann nur die RIP ansprechen, wenn der AusgangsVA rechtmäßig ist ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

also im Klageverfahren wird ja alles geprüft, und wenn schon ein Rip dran kommt, dann will man auch sehen, dass du weißt, wie man das prüft, nämlich AusgangsVA und Verböserung getrennt, obwohl es nur einen VA darstellt - und dabei sollte es ziemlich egal sein, wenn schon der AusgangsVA rw ist, die Widerspruchsbehörde hätte ja den VA auch mildern können, so dass er evtl. rm geworden wäre (wg Ermittlung immer in beide Richtungen)
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Du musst es ansprechen, da ja fraglich ist, ob die Widerspruchsbehörde überhaupt was draufsatteln durfte. Wenn nicht ist der VA diesbezüglich ja schon deswegen rw. Man muss daher immer prüfen:
- RM des GrundVA
- Zulässigkeit der rip
- RM der rip
Erst Pflicht dann Kür!
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