Hallo an alle im öffentlich-rechtlichen Forum,
ich hoffe, hier begeisterter Anhänger des allgemeinen Verwaltungsrechts zu finden, die mir diese Frage beantworten können; eine, die ich schon im strafrechtlichen Forum gestellt hatte oder immer noch habe.
Ist die Dienstvorschrift einer privaten Gesellschaft eine Rechtsvorschrift nach §315a StGB?
Dafür könnte sprechen, daß sie keine Verwaltungsvorschrift sein kann, weil die Gesellschaft privat organisiert ist. Es sei denn, auch hier gibt es Ausnahmen (?).
Mein Bauch sagte mir aber irgendwie, der seine Dienstvorschrift eines privaten Unternehmens/einer privaten Gesellschaft keine Rechtsvorschrift sein kann.
Wie sieht das aber aus, wenn sich die Vorschrift auf eine Verordnung beziehen könnte ? So z. B. bei der privat organisierten Bahn?
Danke,
Sonne
Neue Fassung des Beitrages § 315a - Dienstvorschrift als Rechtsvorschrift
Moderator: Verwaltung
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Nach Tröndle/Fischer muss es sich bei der Rechtsvorschrift um formelle inländische Gesetze oder Rechtsverordnungen handeln; bloße Einzelanweisungen genügen nicht. Da Rechtsvorschriften ja Rechtsnormen sind, die von Organen der Exekutiven erlassen sind und der Regelung staatlicher Angelegenheiten dienen - und unmittelbare rechtliche Außenwirkung - haben, würde ich sagen, die Dienstvorschrift von einm privaten Unternehmen kann dann also keine Rechtsvorschrift im Sinne des § 315 a StGB sein. Im Tröndle aufgeführt ist aber, dass Rechtsvorschriften für den öffentlichen Eisenbahnverkehr in Betracht kommen, (EVO, EBO, ESBO, ESO???)
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Hallöchen,
in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Nr. 11 - Schienenbahnen habe ich in § 22 "Betriebsanweisungen" herausgefunden, dass der Unternehemer einer privaten Bahn Betriebsanweisungen erlassen muss, die er den Bediensteten verständlich präsentieren muss. Also ist "meine Dienstvorschrift" wohl so eine Betriebsanweisung. Wisst ihr, ob solche Betriebsanweisungen Rechtsvorschriften nach § 315 a StGB sind? Für jeden Hinweis dankbar,
Eure Sonne
in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Nr. 11 - Schienenbahnen habe ich in § 22 "Betriebsanweisungen" herausgefunden, dass der Unternehemer einer privaten Bahn Betriebsanweisungen erlassen muss, die er den Bediensteten verständlich präsentieren muss. Also ist "meine Dienstvorschrift" wohl so eine Betriebsanweisung. Wisst ihr, ob solche Betriebsanweisungen Rechtsvorschriften nach § 315 a StGB sind? Für jeden Hinweis dankbar,
Eure Sonne