Europarechtlicher Schutz der Berufsfreiheit und Freizügigkeit

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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pHr3d
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Europarechtlicher Schutz der Berufsfreiheit und Freizügigkeit

Beitrag von pHr3d »

Ich wollte mal fragen welche europäischen Schutznormen in Frage kommen wenn ein Arbeitstätiger für mehrere Jahre im EU-Ausland tätig war, dann nach Deutschland zurückkehrt und ihm hier die Ausübung seiner Tätigkeit untersagt wird. Ich habe bis jetzt die Art. 39 ff. EGV, 18 EGV sowie die Verordnung 1612/68 gefunden gibt es da noch andere wichtige Normen die man prüfen muss?
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Vorschriften des EGV greifen im eigenen Land nur bedingt. Es hört sich für mich nicht so an, als ob dein Fall viel mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu tun hätte. War derjenige im EU-Ausland oder in der EU tätig? Welche Tätigkeit wurd eihm mit welcher begründung verboten?

Aber ansonsten sind das schon die von dir genannten Normen...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

also die arbeitsnehmerfreizügigkeit ist auf innländer unstreitig anwendbar, wenn es sich um "heimkehrer" handelt.... erst jüngst wieder bei nem referendar entschieden, der seine anwaltsstation in nem andren eu-land gemacht hatte....

es gibt viele verordnungen, die aufgrund 39 EGV erlassen worden sind (und die sind alle lex specialis) und die sind nicht alle im satourius zwei abgedruckt.... da musste dir genauer den sachverhalt anschauen und auf der eu-hompage mal schauen
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