Gibt es so etwas? Wenn zb die Handwerkskammer bei ihren Mitgliedern eine Umfrage macht, muss sie dann die Antworten vertraulich behandeln, oder muss sie bei Ahnnahme zur drohenden Gefahr die jeweilige Behörde informieren?
Kann man das mit den Fall der Gastättenerlaubnis und den Finanzämtern vergleichen. Die Finanzämter sind ja auch in speziellen Fällen von der Schweigepflicht entbunden und können dann die jeweilige Behörde einschalten, die dann die Gaststättenerlaubnis entzieht?
Schonmal danke.
Gruß Glühwürmchen
Schweigepflicht von Handwerkskammern?
Moderator: Verwaltung