Umfang Baueinstellungsverfügung in NRW

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
HappyHippo
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 113
Registriert: Dienstag 27. Juli 2004, 14:45

Umfang Baueinstellungsverfügung in NRW

Beitrag von HappyHippo »

Hallo,
umfasst eine Baueinstellungsverfügung auch den Abriss bestehender Gegebenheiten oder darf der Bauherr nur nichts neues errichten?
NAch § 30 BBauG bleibt dem BAuherrn doch ein weiter Spielraum für die GRundstücksnutzung, somit auch für einen Abriss. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank
Benutzeravatar
Kritschgau
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5092
Registriert: Montag 24. November 2003, 21:42
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von Kritschgau »

1. Das BBauG gibt es nicht mehr!
2. Baueinstellung ist Baueinstellung, d.h. er darf nix mehr verändern.
Erst Pflicht dann Kür!
Antworten