Hallo,
umfasst eine Baueinstellungsverfügung auch den Abriss bestehender Gegebenheiten oder darf der Bauherr nur nichts neues errichten?
NAch § 30 BBauG bleibt dem BAuherrn doch ein weiter Spielraum für die GRundstücksnutzung, somit auch für einen Abriss. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank
Umfang Baueinstellungsverfügung in NRW
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