kann bei der androhung eines platzverweises schon ein eingriff in art. 13, 14 GG vorliegen oder erstmal nur in art. 8 und 2GG.
denn später schreitet die polizei mit platzverweis, sodass ich dann bei der verhältnismäßigkeit nach oben verweisen muss, oder?
androhung platzverweis und eingriff
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