Hallo Leute,
ich habe gerade wohl ein Verständnisproblem. Ich sitze an einem Fall wo jemand eine Widerspruchbehörde eine GrundVa im 68 Verfahren bestätigt hat und gleichzeitig auch die sofortige Vollziehung anordnete.
Nun steht im Sachverhalt, dass der RA eine Anfechtungsklage erhoben hat mit dem Antrag der Wiederherstellung der aufschiebenen Wirkung?!..
Eigentlich ist sowas doch meistens nur Teil des 80/80a Verfahrens.???
Sollte ich bei der Prüfung mit vorläufigem Rechtsschutz beginnen oder mich direkt in die Klage stürzen... irgendwie komisch formuliert....
Danke für Eure Hilfe!
Ciao
PM
Anfechtungsklage mit Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenen Wirkung ????
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