Suche ne Vorschrift im Verkehrsrecht zur Bereifung:

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Frittenverkäufer
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Suche ne Vorschrift im Verkehrsrecht zur Bereifung:

Beitrag von Frittenverkäufer »

Ich meine, wenn man unterschiedliche Reifen (Alter/ Fabrikat/ Profil) an seinem Auto hat, kostest das ordentlich Geld, aber ich finde die Vorschrift nicht. Jemand nen Link für mich?

Danke!

PS: Busßgeldkatalog ist es schon mal nicht!
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Also dass man keine Reifen verschiedener Hersteller dran haben darf wäre mir neu. Ansosnten ist die Bereifung in § 36 StVZO geregelt.
Erst Pflicht dann Kür!
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