Aufbau 80a VwGO - Begründetheit

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Aufbau 80a VwGO - Begründetheit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
ich habe mal eine Frage zum generellen Aufbau eines Antrags nach 80a VwGO. Ich habe dazu zwei Aufbauarten gefunden. Es geht mir hierbei insbesondere um den Aufbau bei drittschützenden Noremen des Baurechts (also Nachbar wehrt sich gg. Baugenehmigung eines anderen).

Die eine ist die typische "Rechtswidrigkeit + Rechtsverletzung". Beim anderen Aufbau werden ausschließlich die Normen geprüft, die möglicherweise verletzt sein könnten (drittschützende Normen) + tatsächliche Verletzung im konkreten Fall.

Die Einleitung (summarische Prüfung etc.) ist mir klar. Meine Frage ist nur, kann ich ohne weiteres letzteren Aufbau verwenden? Man findet ihn auch in Unterlagen von Repetitorien und Fallbüchern.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Kork
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