Baurecht - einstweiliger Rechtsschutz
Moderator: Verwaltung
Baurecht - einstweiliger Rechtsschutz
Hallo,
eine Fallfrage: der Nachbar klagt gegen eine Baugenehmigung. Es gibt kein Hinweis im Sachverhalt dafür, dass der Bauherr mit dem Bau schon begonnen hat. Nach ca. 2 Monaten kommt es zur mündlichen Verhandlung. Muss man hier eine Anfechtungsklage oder § 80a VwGO prüfen? Für eine Anfechtungsklage spricht eigentlich, dass der Bauherr mit dem Bau noch nicht begonnen hat. Und für § 80a VwGO spricht, dass die mündliche Verhandlung nur nach zwei Monaten nach Klageerhebung statt findet, also in einer relativ kurzen Zeit. Ist das ein Problem im Prozessrecht oder doch nur eine inhaltliche Frage?
Danke.
Heike
eine Fallfrage: der Nachbar klagt gegen eine Baugenehmigung. Es gibt kein Hinweis im Sachverhalt dafür, dass der Bauherr mit dem Bau schon begonnen hat. Nach ca. 2 Monaten kommt es zur mündlichen Verhandlung. Muss man hier eine Anfechtungsklage oder § 80a VwGO prüfen? Für eine Anfechtungsklage spricht eigentlich, dass der Bauherr mit dem Bau noch nicht begonnen hat. Und für § 80a VwGO spricht, dass die mündliche Verhandlung nur nach zwei Monaten nach Klageerhebung statt findet, also in einer relativ kurzen Zeit. Ist das ein Problem im Prozessrecht oder doch nur eine inhaltliche Frage?
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Heike
- Kritschgau
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Hi,
während ich den Sachverhalt zum 30. gelesen habe, ist mir aufgefallen,
dass dieser Satz wahrscheinlich ein Hinweis für einen vorläufigen Rechtsschutz sein könnte: "Damit S nicht mit dem Bau erst gar nicht beginnen kann, beschließt Nachbar gegen die erteilte Baugenehmigung vorzugehen". Was denkt ihr? Wie geschrieben, es liegt noch kein Baubeginn vor.
Danke im Voraus für Eure Meinungen.
Heike
während ich den Sachverhalt zum 30. gelesen habe, ist mir aufgefallen,
dass dieser Satz wahrscheinlich ein Hinweis für einen vorläufigen Rechtsschutz sein könnte: "Damit S nicht mit dem Bau erst gar nicht beginnen kann, beschließt Nachbar gegen die erteilte Baugenehmigung vorzugehen". Was denkt ihr? Wie geschrieben, es liegt noch kein Baubeginn vor.
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- Kritschgau
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Hi,
Aufgabenstellung: Bitte prüfen Sie ..., ob die Klage des N Aussicht auf Erfolg hat.
Warum sollte in der Aufgabenstellung stehen das eine Klage zu prüfen ist, wenn einstweiliger Rechtsschutz verlangt wird. M.E. würde dann eher dastehen, ... ob der Antrag des N Aussicht auf Erfolg hat oder ähnliches.
Aber entscheiden musst du das natürlich.
Aufgabenstellung: Bitte prüfen Sie ..., ob die Klage des N Aussicht auf Erfolg hat.
Warum sollte in der Aufgabenstellung stehen das eine Klage zu prüfen ist, wenn einstweiliger Rechtsschutz verlangt wird. M.E. würde dann eher dastehen, ... ob der Antrag des N Aussicht auf Erfolg hat oder ähnliches.
Aber entscheiden musst du das natürlich.
- Kritschgau
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