Klage per mail

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Klage per mail

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich versuche gerade folgende Sache zu verstehen:

Gem. § 55 a VwGO können einem Gericht elektronische Dokumente zugestellt werden. Voraussetzung ist, das Bund oder Länder eine entsprechende RVO erlassen haben.

Wenn jetzt jemand einmal Klage per mail und einmal normal per Post bei einem Gericht einreicht für das keine Verordnung i.S.d. § 55a existiert, müsste die Klage per mail ja eigendlich unzulässig sein.

zwei Fragen dazu:
1. Bei Klagen per Fax und per Brief wird das einreichen der Klage oft als einheitlicher Vorgang betrachtet, währe dies dann in oben genannten Fall trotz fehlender RVO auch so?

2. Wenn zusätzlich noch die notwendige Unterschrift nach Signaturgesetz unter der mail fehlt, widerspricht die Klage ja einem weiteren Formerfordernis, dürfte also auch nicht als vorab Klage zusammen mit der per Post abgeschickten als ein Vorgang zu werten sein.
Erstmalige Klageeinreichung wäre ja dann mit Zugang der schriftlichen Klage anzunehmen oder?

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich :eeeek: . Würd mich freuen wenn jemand was dazu sagen könnte.
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