Nur teilweise Nichtigerklärung eines Gesetzes bei abstrakter Normenkontrolle?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Nur teilweise Nichtigerklärung eines Gesetzes bei abstrakter Normenkontrolle?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn die Bundesregierung eine abstrakte Normenkontrolle beim BVerfG beantragt, kann sich der Antrag dann nur auf einen Teil eines Gesetzes beziehen, der dann nichtig erklärt wird oder wird immer das gesamte Gesetz für nichtig erklärt?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Er richtet sich oft nur gegen einen Teil sprich gegen einen bestimmten Paragraphen des Gesetzes. Ergibt das übrige Gesetz dann noch Sinn, bleibt es bestehen.
Erst Pflicht dann Kür!
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Olli
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Beitrag von Olli »

Also sozusagen eine Art "blue-pencil-test" wie bei AGB-Kontrollen, oder?
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Obwohl ich ja mal anmerken will, daß ich mich gegen die Formulierung "nichtig erklären" ausspreche. Bei Gesetzen liegt eine ipso jure Nichtigkeit vor, daß BVerfG stellt nur fest.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Glen Rothes hat geschrieben:Obwohl ich ja mal anmerken will, daß ich mich gegen die Formulierung "nichtig erklären" ausspreche. Bei Gesetzen liegt eine ipso jure Nichtigkeit vor, daß BVerfG stellt nur fest.
Danke, klingt sehr plausibel.
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