Sitzungsausschluss

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Sitzungsausschluss

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
wie verhält es sich wenn ein Ratsmitglied von der Sitzung ausgeschlossen wird, da er zum einen einen Redebeitrag eines Ratsmitglieds mehrmals unterbrochen hat und zum anderen diesen beschuldigt voreingenommen zu sein.
Verwiesen wird er nach dem 4. Zwischenruf, es werden jedoch im SV keine Angaben gemacht, dass ein 3-maliger Ordnungsruf stattgefunden hat. Reicht es dann aus, dass er 4 Zwischenrufe getätigt hat oder kann ich davon stillschweigend ausgehen???

Ich danke euch
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi, kann mir denn niemand einen tip geben
wenn laut sv kein 3 maliger ordnungsruf erfolt ist, sondern das ratsmitglied einfach nach dem 4. zwischenruf von der sitzung ausgeschlossen wird, scheitert die klage wohl bei formellen rechtmässigkeit???
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Vera hat geschrieben:Hi, kann mir denn niemand einen tip geben
wenn laut sv kein 3 maliger ordnungsruf erfolt ist, sondern das ratsmitglied einfach nach dem 4. zwischenruf von der sitzung ausgeschlossen wird, scheitert die klage wohl bei formellen rechtmässigkeit???
Bei der formellen RM wohl nicht, denn da geht es um Zuständigkeit, Verfahren und Form. Fraglich ist ob die materiellen VSS vorliegen, also die Störung der Ordnung. Ob diese tatsächlich nach 4 Zwischenrufen angenommen werden kann ist fraglich. Aber das ist doch in den Kommentaren zur jeweiligen GO idR breitest dargestellt.
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Also 4 Zwischenrufe sollten nicht einmal im Rotaryclub oder sonstwas für einem Traditionsverein für ein Ausschluß von einer Sitzung reichen.
Erst recht gillt so etwas für Plenarsitzungen, Ratssitzungen der sonstigem Regierungsgeplänkel.
Wo kämen wir dahin.

Man sehe lediglich die Bundestagsdebatten. Wer da nicht mehrmals dazwischenruft, hat auch sonst nichts zu sagen.

Auch scheint hier nicht mal eine Beleidigung in Frage zu kommen, die ansonsten gang und gebe ist.
Genaueres zum Ablauf solcher Sitzungen findest Du unter bundestag.de und dann im Archiv -->download.
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