Vermögen als solches (Art. 14 GG)

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Nordlicht
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Vermögen als solches (Art. 14 GG)

Beitrag von Nordlicht »

Moin,

ich wollte mal fragen, was eigentlich mit "Vermögen als solches" im SB des Art. 14 GG gemeint ist. Ist das jetzt nur das "Geld", was jemand besitzt?

Nach BVerfG und hL untefällt dies ja nicht dem SB des Art. 14 GG.

In Pieroth/Schlink steht aber z.B. das eine Verfügung über das das Vermögen bildende Eigentum unter den SB des Art. 14 GG fällt (Rdn. 919).

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Wenn ich "Geld" besitze, fällt das nicht unter Eigentum? Aber wenn ich darüber verfüge ja?

Ich hab da irgendwie nen Denkfehler. Vlt. kann mir das ja mal jemand erläutern.
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Geschützt ist Dein Haus, Dein Pferd, Deine Reitlehrerin, aber nicht die Tatsache, dass du für alles drei zusammen 2,5 Millionen bezahlt hast.
Art. 14 GG schützt dich davor, dass der Staat dir einfach so das Haus wegnimmt oder der Kanzler mit Deiner Frau durchbrennt. Nicht geschützt ist man vor einem allgemeinen Wertverlust, der durch staatliche Maßnahmen eintritt (Schröder zieht in das Haus neben Dir weshalb das Pferd krepiert, das Haus unverkäuflich wird und die Frau abhaut). der letzte Vergleich ist zugegeben etwas schief...
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Atred
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Beitrag von Atred »

Kritschgau hat geschrieben:der letzte Vergleich ist zugegeben etwas schief...

Finde ich sehr treffend!!! =D>
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