Was bedeutet "umfassendes Rechtsgutachten" in einer Hausarbeit ?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Moospfaff
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Was bedeutet "umfassendes Rechtsgutachten" in einer Hausarbeit ?

Beitrag von Moospfaff »

Laut Sachverhaltsanweisung in einer Hausarbeit soll in einem "Rechtsgutachten umfassend geklärt" werden, ob ein Anspruch auf Zustimmung zu einem Vorhaben besteht. Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des entsprechenden Anspruchs-Paragraphen gelangt man an diversen Stellen zu Ergebnissen (Norm verfassungswidrig aus formellen und materiellen Gründen), die eine weitere Prüfung eigentlich nicht mehr nötig machen. Meine Frage ist nun, ob mit der Formulierung "umfassend" gemeint ist, dass alle in Frage kommenden Gründe, die zur Verfassungswidrigkeit dieser Norm führen, geprüft werden sollen?
Wenn ja, soll dies im Rahmen eines Hilfsgutachtens geschehen (was zu einigen Hilfsgutachten in der Hausarbeit führen würde) oder kann diese Prüfung in einem etwas "legererem" Aufbau erfolgen?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Weiter prüfen, denn es kann ja sein, dass sich jemand deiner Meinung die Norm sei verfassungswidrig, nicht anschließt und dann möcht man ja schon wissen wie es weiter geht. Stell es dir so vor:
Das Gutachten muss dem Anwalt, dem Richter usw in jeder Situation einen Weg eröffnen!
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Moospfaff
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Beitrag von Moospfaff »

Und wie mache ich das dann praktisch? Soll ich dann unter der Überschrift "Hilfsgutachten" weitermachen oder einfach wie gehabt weiterprüfen und dann am Ende der Hausarbeit in einem Fazit sagen: "Eigentlich wäre man schon da, da und da rausgeflogen, aber aufgrund der umfassenden Prüfung wurde auf alle Punkte eingegangen?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

"Da das Gesetz noch nicht ausgefertigt und bekannt gemacht wurde fehlt es an der Gegenwärtigkeit der Betroffenheit. Die Verfassungsbeschwerde ist daher unzulässig. Die Zulässigkeit und Begründetheit im Übrigen ist daher nur noch hilfsgutachtlich zu untersuchen."
So in etwa.
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