Baurecht Frage (bitte dringend)

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Baurecht Frage (bitte dringend)

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

brauche dringend einen Tip :

ein Nachbar klagt gegen eine Baugenehmigung im einstweiligen Rechtschutz :

zwischen dem Grundstück des Nachbarn und des Bauherren ist eine Strasse


in der Begründetheit :

stellt sich heraus, dass das Vorhaben die Abstandsfläche der Strasse verletzt, nicht jedoch die Abstandsfläche des Nachbarn

Frage : der Nachbar kann dies doch nicht geltend machen, oder ?

ich würde das ansprechen, aber dies führt doch nicht zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung

wie seht Ihr das ?

Danke für die Hilfe
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist es vielleicht korrekt, wenn ich die Verletzung der BauO

aufgrund der rechtswidrigen Abstandsfläche anspreche, aber dann erst im Bereich der Verletzung des NAchbarn in eigenen Rechten die Rechtswidrigkeit feststelle ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

denke das ist ne frage ob die streitentscheidene norm drittschützend ist (also bereits in der zulässigkeit ansprechen) , also auch im einstweiligen drittschutz kann ja schon abgewiesen werden wenn offendkundig kein aussicht auf erfolg und wenn kein drittschutz vorhanden ist, dann eben (-)
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